Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgehändigt wird, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Es dient als Nachweis über die geleisteten Arbeiten und dient gleichzeitig als Referenz für zukünftige Arbeitgeber. Doch was genau gehört in ein Arbeitszeugnis und welche rechtlichen Pflichten hat der Arbeitgeber bei dessen Erstellung?
Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses muss die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art und den Umfang der ausgeübten Tätigkeit sowie die Leistungen des Arbeitnehmers während der Beschäftigung enthalten. Auch eine Bewertung der Leistungen des Arbeitnehmers ist im Arbeitszeugnis vorgeschrieben.
Ein Arbeitszeugnis kann in verschiedenen Formen erstellt werden, wie beispielsweise als einfaches Zeugnis oder als qualifiziertes Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich Angaben zu Dauer des Arbeitsverhältnisses, Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit sowie eine allgemeine Bewertung der Leistungen des Arbeitnehmers. Ein qualifiziertes Zeugnis hingegen enthält zusätzlich detailliertere Angaben zu den Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, wie beispielsweise besondere Fähigkeiten oder Erfolge während der Beschäftigung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und sorgfältig auszustellen. Dies bedeutet, dass keine unwahren Angaben gemacht werden dürfen und dass das Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten darf, die den Arbeitnehmer in ein schlechtes Licht rücken. Sollte das Arbeitszeugnis diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann der Arbeitnehmer die Ergänzung oder Berichtigung des Arbeitszeugnisses verlangen.
Zusammenfassend gehört in ein Arbeitszeugnis die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art und den Umfang der ausgeübten Tätigkeit.
Der Arbeitgeber hat bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses also einige rechtliche Pflichten zu beachten. Es ist wichtig, dass das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und sorgfältig ausgestellt wird und keine negativen Formulierungen enthält, die den Arbeitnehmer in ein schlechtes Licht rücken.
Allerdings gibt es auch Grenzen dessen, was im Arbeitszeugnis enthalten sein muss. So ist es beispielsweise nicht erforderlich, dass das Arbeitszeugnis Angaben zu eventuellen Disziplinarverfahren oder sonstigen Konflikten enthält. Auch persönliche Meinungen oder Bewertungen des Arbeitgebers, die nichts mit der beruflichen Leistung des Arbeitnehmers zu tun haben, gehören nicht in das Arbeitszeugnis.
Es ist wichtig, dass das Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer eine möglichst genaue und umfassende Auskunft über seine Leistungen und Fähigkeiten während der Beschäftigung gibt. Dies kann für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung sein, zum Beispiel bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Ein gutes Arbeitszeugnis kann für den Arbeitnehmer daher von großer Bedeutung sein und sollte daher sorgfältig erstellt werden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, das Arbeitszeugnis vor der Ausstellung durch Experten von der arbeitszeugnishilfe.ch überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen oder Berichtigungen zu verlangen. Sollten im Arbeitszeugnis falsche oder unvollständige Angaben enthalten sein, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese gerichtlich durchsetzen zu lassen.
In dem Arbeitszeugnis sollten also alle Angaben enthalten sein, die für eine möglichst umfassende Bewertung der Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers während der Beschäftigung von Bedeutung sind. Der Arbeitgeber hat dabei die Pflicht, das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und sorgfältig auszustellen und dem Arbeitnehmer das Recht einzuräumen, das Arbeitszeugnis vor der Ausstellung zu überprüfen und gegebenenfalls Ergänzungen oder Berichtigungen zu verlangen.