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Forum - Rechtsform |
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Nachricht |
Karsten aus Duisburg
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Verfasst am:
29.01.2006 09:40 Titel: Was hat es eigentlich auf sich mit einer Limited? |
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Halllo zusammen, ich höre in letzter Zeit immer mehr von einer Limited als Rechtsform
und dass es eine super Alternative zu einer GmbH wäre.
Nun für eine GmbH reicht mein Kapital nicht für die Einlage, bei einer Limited braucht man
kaum Kapital für eine Einlage..
Aber was sind konkret die Nachteile einer Limited?
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Sven
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Verfasst am:
14.02.2006 17:01 Titel: Re: Was hat es eigentlich auf sich mit einer Limited? |
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| Karsten aus Duisburg hat Folgendes geschrieben: |
Halllo zusammen, ich höre in letzter Zeit immer mehr von einer Limited als Rechtsform
und dass es eine super Alternative zu einer GmbH wäre.
Nun für eine GmbH reicht mein Kapital nicht für die Einlage, bei einer Limited braucht man
kaum Kapital für eine Einlage..
Aber was sind konkret die Nachteile einer Limited? |
Hallo Karsten,
ich habe mal gehört, dass die Kosten, die nach der Gründung einer Ltd. entstehen, besonders die laufenden Kosten für eine steuerliche und anwaltliche Beratung und Buchhaltung beachtlich sind. Außerdem soll diese Rechtsform bei den Banken wohl noch nicht so auf Akzeptanz stoßen. Genaueres weiß ich aber leider auch nicht. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß,
Sven
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Stephan Lüke

registrierter Autor seit: 27.04.2006
Beiträge: 2
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Verfasst am:
03.05.2006 16:35 Titel: Nachteile der englischen Limited |
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Hallo Karsten,
die "Private Limited Company" ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Obwohl diese Rechtsform im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, kann eine "Limited" aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit auch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Sie bleibt jedoch eine englische Gesellschaft; in Deutschland wird lediglich eine Zweigniederlassung eröffnet. Dieser oft übersehene Umstand hat erhebliche Auswirkungen:
- Dauernde Abhängigkeit von externem Dienstleister: Bereits die Gesellschaftsgründung ist von Deutschland aus ohne Inanspruchnahme professioneller Unterstützung nicht zu bewältigen; auch in der Folgezeit wird eine Zustelladresse und ein Vertreter in England benötigt. Erweist sich der beauftragte Dienstleister als unzuverlässig, so kann dies letztlich dazu führen, daß der bezweckte Haftungsschutz entfällt.
- Erheblicher Buchführungsaufwand: Eine in Deutschland tätige "Limited" muß neben der deutschen Steuererklärung eine entsprechende Erklärung bei den britischen Finanzbehörden abgeben und einen Jahresabschluß nach englischen Bilanzierungsstandards vorlegen. Hierfür wird regelmäßig eine umfangreiche Hilfestellung durch Dritte erforderlich sein.
- Geltung zweier Rechtsordnungen: Auch bei ausschließlicher Geschäftstätigkeit in Deutschland findet auf eine "Limited" in der Regel englisches Recht Anwendung, soweit es um gesellschaftsinterne Angelegenheiten geht. In solchen Rechtsfragen dürfte eine Beratung durch einen englischen Anwalt unumgänglich sein.
- Geringe Akzeptanz im deutschen Geschäftsverkehr: Die "Limited" ist im deutschen Geschäftsverkehr nach wie vor eine exotische Erscheinung. In den meisten Branchen wird ihr mit entsprechender Skepsis begegnet, zumal die inzwischen bekannten Beweggründe für die Wahl dieser Rechtsform - weitreichender Haftungsschutz ohne Kapitaleinsatz - bei zukünftigen Geschäftspartnern wenig Vertrauen erwecken. Zweifel an der Seriosität des Unternehmens sind daher keine Seltenheit, Kreditwürdigkeit darf bei geringer Eigenkapitalausstattung ohnehin nicht erwartet werden.
Bei näherem Hinsehen stehen den für deutsche Existenzgründer so verlockend erscheinenden Vorteilen der "Limited" somit erhebliche Nachteile gegenüber. Ob es dennoch sinnvoll ist, sich für diese Rechtsform zu entscheiden, hängt vom Einzelfall ab. Die Entscheidung sollte jedenfalls wohlüberlegt sein und im Zweifel erst nach fachkundiger Beratung getroffen werden.
Beste Grüße und viel Erfolg!
Dr. Stephan Lüke
Rechtsanwalt
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Dr. Aäton
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Verfasst am:
04.07.2006 11:33 Titel: so schlimm ist das alles nicht |
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hier wurde "ganz deutsch" einmal richtig schwarz gemalt - nicht ohne persönliches Interesse, wie ich vermute.
Tatsache ist, das keine GmbH hier einen Kredit bekommt, wenn der Geschäftsführer nicht persönlich dafür haftet - also ist damit die Haftungsbeschränkung der GmbH, wie bei der Ltd. - aufgehoben.
Ltd.s sind wegen der großen Zahl hier (über 50.000?) anerkannt und es gibt erfahrungsgemäß kaum Probleme mit Lieferanten - die hätte diese Firma dann aber auch als GmbH.
Alle Formalitäten für die steuerliche Anmeldung in England werden durch erfahrene Personen vor Ort erledigt, billiger als jeder deutsche Steuerberater. Und, last not least - ganz wesentlich mit einer Ltd.: man entgeht etwas dem deutschen Behördenterror und den überzogenen Gebührensätzen deutscher Steuerberater, die sich für „jeden Strich“ auf ihre Gebührenbordnung berufen - zwei sehr gute Gründ, eine Firma im Ausland zu gründen.
Niemand sollte sich von reinen Angstmachern, die mit falschen Argumenten arbeiten von einer Gründung einer Ltd. Abhalten lassen. Man findet im Netz viele seriöse Firmen, die für wenige Euro helfen, eine Ltd. Zu gründen.
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Besser-Wisser
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Verfasst am:
04.07.2006 13:23 Titel: Re: Was hat es eigentlich auf sich mit einer Limited? |
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man muss bei diesen Antworten immer unterscheiden, ob jemand ein persönliches Interesse hat, von einer Ltd. abzuraten (z. B. ein deutscher Rechtsanwalt, Notar oder natürlich Steuerberater) oder ob die Antwort neutral ist.
Den negativen Antworten zur Ltd. sehe ich an, dass hier ein deutliches persönliches Interesse vorliegt, deshalb braucht man solche Antworten gar nicht erst zu lesen da erfährt man nichts.
Die Tatsache, das das Mindeskapital für GmbHs gesenkt (wegen der Ltd.-Gründungswelle und um noch weitere abzuhalten, eine Ltd zu gründen) wurde, ist ein deutliches Indiz, dass eine Ltd. der richtige Weg sind, eine Firma mit Haftungsbeschränkung zu gründen. Frag’ keinen deutschen Steuerberater dazu, die Antwort kann ich Dir auch vorsingen.
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Mr.Law
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Verfasst am:
28.07.2006 09:28 Titel: Re: Was hat es eigentlich auf sich mit einer Limited? |
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Sowohl der Besser -Wisser als auch Dr. Aäton scheinen selbst ein nicht ganz uneigennütziges Interesse an der Ltd. zu haben. (Erstaunlich dass Dr. Aäton nicht noch eine Firma nennt, die einem hilft).
Es ist naiv zu glauben, man könnte als Laie die steuerlichen und juristischen Fallstricke selbst lösen, die dabei auf einen zukommen. Spätestens wenn ein Jahr nach der Gründung der Ltd. die erste englische Steuererklärung fällig wird oder Probleme mit dem engl. Recht auftreten braucht man umfassende Beratungshilfe. Dieser Beratungsbedarf ist dann oft wesentlich größer als, wenn man eine deutsche Rechtsform gewählt hätte. Häufig braucht man dann noch zusätzlich einen Experten im engl. /Steuer-) Recht.
Die kristischen Hinweise zur Ltd. sollen keinem Angst machen, sondern nur einen vorurteilsfreien Blick auf Vor- uND Nachteile richten.
Kritische ANmerkungen zur Ltd. und dereN Folgen passen natürlich den Leuten am wenigsten, die damit ihr Geld verdienen.
Beratungshilfe von qualifizierten Anwälten ist bei der Gründung ein absolutes "Must"!!
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Film-Tiger
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Mr. Law-and-Order setzt sich natürlich, vermutlich völlig uneigennützlich, für das deutsche Recht ein und setzt die abenteuerlichsten Behauptungen über die Folgekosten in die Welt. Wer sich wirklich einmal über die Kosten einer LTD und die Folgekosten informieren will, kann es hier:
>>www.limited24.de/i_preise.html
Das ist z. B. der Unterschied zwischen diesen Firmen und deutschen Steuerberatern vom Schlage Law-and-Order, da kommt das dicke Ende am Schluss (des Jahres). Über die Höhe der Kosten einer GmbH wird vornehm geschwiegen. Lasst Euch einmal die Gebühren aufzählen oder macht den Vorschlag, z. B. die Bilanz pauschal mit 1000 EUR zu honorieren – an der Reaktion des Steuerberaters könnt ihr alles ablesen.
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Bau-Mann
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und hier ist noch ein Anbieter, mit allen Preisen
>>www.go-limited.de/preise/preise-und-agb.html
nicht schlecht, oder?
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Tschüss
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noch ein Tipp
>>www.tschuess-buerokratie.de/
hier kann man eine GmbH für 259 E gründen, inkl. rechtsanwaltlicher Beratung und notarieller Beglaubigung. Wer schon einmal eine GmbH gegründet hat (ich hatte zwei in Köln), hat sich sowieso immer gefragt, wieso man weit über 1000 E zahlen soll, damit einem ein Notar einen Standardvertrag vorliest. Es geht eben auh billiger.
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Sebastian
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| Tschüss hat Folgendes geschrieben: |
noch ein Tipp
>>www.tschuess-buerokratie.de/
hier kann man eine GmbH für 259 E gründen, inkl. rechtsanwaltlicher Beratung und notarieller Beglaubigung. Wer schon einmal eine GmbH gegründet hat (ich hatte zwei in Köln), hat sich sowieso immer gefragt, wieso man weit über 1000 E zahlen soll, damit einem ein Notar einen Standardvertrag vorliest. Es geht eben auh billiger. |
Hört sich gut an, stimmt aber leider nicht. Auf der genannten Website steht, dass der Preis (259 Euro) "zzgl. Gebühren für Notar und Handelsregistereintrag (samt Veröffentlichung)" gilt. Auch dass die Beurkundung eines GmbH-Vertrages 1000 Euro kosten soll, ist ein Märchen. Für Notare gelten feste Gebührensätze. Bei einer GmbH-Gründung fallen in der Regel 300-350 Euro an, je nachdem was der Notar im einzelnen macht. Mit solchen Fehlinformationen ist niemandem geholfen!
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Tschüss
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... na, das ist doch wesentlich besser als, der fast doppelte Preis für einen Notar ... dazu kommen noch die Rechtsanwaltgebühren etc. - kann man alles wunderbar nachlesen.
Es bleibt bei 259 E gegenüber ca. 1000 E Gebühren bei einer GMBH-Gründung über einen Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.
Gespart: ca. 750 EUR.
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cemetery
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meine frage hierzuist mal persönlicher natur
meine (ex) chefin is def. pleite begeht allem anschein insolvenzverschleppung (also lohn 2 mon nicht gezahlt kv und sv beiträge nicht gezahlt etc) nun will sie mit einer ltd den betrieb wieder aufnehmen
meine frage ist jetzt da ich von ihr so kein geld sehe wenn ich kündige genauso wenig und wenn gerichtliches mahnverfahren insolvenz etc ebenso nich weil greif mal nem nackten mann bzw. in dem fall ner frau in die tasche
also lautet meine idee schadensbegrenzung
oder was sagt ihr dazu ?
kann mir irgendwer sagen welches da die besten möglichkeiten sind wieder an mein geld zu kommen oder was ich am besten aus dieser situation rauskommeß
könnt mir au mailen unter dark666storm@gmx.de
vielen dank
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Stephan Lüke

registrierter Autor seit: 27.04.2006
Beiträge: 2
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Verfasst am:
21.09.2006 12:16 Titel: Arbeitnehmerrechte bei Lohnverzug und Betriebsübergang |
Hierauf antworten |
Hallo,
die von Ihnen geschilderte Situation ist leider kein Einzelfall. Es liegt auf der Hand, daß der Versuch, ein zahlungsunfähiges Unternehmen alleine durch Änderung der Rechtsform zu "retten", kaum zum Erfolg führen kann. Sofern keine umfassenden Sanierungsmaßnahmen getroffen werden, dürfte ein solcher Betrieb nur geringe Überlebenschancen haben.
Führt die neue Gesellschaft den Geschäftsbetrieb fort, so ändert sich für den betroffenen Arbeitnehmer zunächst einmal gar nichts: Sofern er nicht widerspricht, geht das bestehende Arbeitsverhältnis unverändert auf den neuen Arbeitgeber über und verpflichtet ihn zur Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Außenstände einzufordern oder den Arbeitgeber durch Veranlassung behördlichen Einschreitens unter Druck zu setzen; ein schneller Erfolg läßt sich auf diese Weise jedoch nur dann erzielen, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind, aus denen die aufgelaufenen Schulden beglichen werden können. Leistet der Arbeitgeber auch nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung, so empfiehlt es sich im Sinne der Schadensbegrenzung daher zunächst, die Arbeitsleistung unter Hinweis auf das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers zu verweigern und sich schnellstmöglich nach einer neuen Beschäftigung umzusehen.
Wegen des weiteren Vorgehens sollte der Arbeitnehmer in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen, da vieles von den Umständen des Einzelfalls abhängt und eine zuverlässige Einschätzung der Rechtslage nur auf der Grundlage des konkreten Sachverhalts möglich ist. Dies gilt auch im Hinblick auf die Geltendmachung der ausstehenden Gehaltszahlungen, die in aller Regel dann sinnvoll ist, wenn die Aussicht besteht, daß sich die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers in Zukunft verbessert.
Viele Grüße,
Dr. Stephan Lüke
Rechtsanwalt
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Waggi
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Verfasst am:
10.03.2007 16:33 Titel: Vorteil Limited Mitarbeiterbeteiligung |
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Wie sieht es aus, wenn über die Limited Mitarbeiter beteiligt werden sollen? Wir möchten zukünftig regelmäßig besonders erfolgreiche Mitarbeiter mit Unternehmensanteilen "belohnen". Eignet sich da die Rechtsform Limited wegen der unbürokratischen Übertragung von Anteilen nicht besser als die GmBH?
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